Der Pfarrgemeinderat „dient dem Aufbau einer lebendigen Pfarrgemeinde und ist der Verkündigung der Botschaft, der Feier des Glaubens und dem Dienst am Nächsten verpflichtet“ – so die Präambel der Kölner Satzung. Aus dieser grundsätzlichen Feststellung wachsen dem PGR verschiedene Aufgaben zu:
- Der PGR soll in Zusammenarbeit mit dem Pfarrer und hauptamtlichen Pastoralkräften das Leben der Pfarrgemeinde in seinen vielfältigen Erscheinungsformen wahrnehmen, seine Entfaltung fördern und je nach Sachbereich beratend oder beschließend mitwirken.
- Im Bereich der Pastoral soll der Pfarrgemeinderat den Pfarrer bei der Ausübung seines Amtes beraten und unterstützen. In wichtigen pastoralen Fragen ist der Pfarrer verpflichtet, den PGR zu hören und sich vor einer Entscheidung von ihm beraten zu lassen (vgl. § 2 Abs. 2).
- Als Organ des Laienapostolats kann und soll der PGR gerade soziale und gesellschafts-politische Aufgaben der Gemeinde eigenverantwortlich wahrnehmen. D.h., er soll
- die gemeindliche Arbeit im caritativen und sozialen Bereich fördern und ehrenamtliche Mitarbeit in der Pfarrei aktivieren,
- gesellschaftliche Probleme bedenken und ggf. entsprechende Maßnahmen beschließen,
- die Verantwortung der Pfarrei für Familie, Arbeitswelt, Technik und Umwelt sowie für Mission, Entwicklung und Frieden wecken und fördern.
- Der PGR fördert und koordiniert die verschiedenen Einrichtungen und Initiativen vor Ort und stimmt die Dienste und Aufgaben in der Pfarrgemeinde aufeinander ab. Hierbei hat er auch dafür Sorge zu tragen, dass die notwendigen Voraussetzungen für das Wirken der unterschiedlichen Gruppen in der Pfarrei vorhanden sind bzw. geschaffen werden.
- Ferner obliegt dem Pfarrgemeinderat die Initiierung und Förderung der Kooperation mit anderen Gemeinden des Seelsorgebereichs.
- Der Pfarrgemeinderat soll beim Freiwerden einer Pfarrstelle dem Erzbischof rechtzeitig über die Situation der Gemeinde und ihre pastoralen Perspektiven berichten.
In unserem Seelsorgebereich sorgen der Pfarrgemeinderat und seine Ortsausschüsse für die Vernetzung der verschiedenen kirchlichen Orte (St. Konrad/Vogelsang, St. Johannes vor Lat. Tore und Christi Geburt/Bocklemünd-Mengenich). Sie sind mitverantwortlich für die spirituelle und strategische Ausrichtung des Seelsorgebereiches und ermöglichen und fördern die Verantwortung der Getauften für das kirchliche Leben.
Die Mitglieder des Pfarrgemeinderates werden von den Gemeindemitgliedern alle 4 Jahre gewählt. Die Ortsausschüsse können nach einem Votum des Pfarrgemeinderates im Einvernehmen mit dem Pfarrer gewählt oder berufen werden. Der Pfarrgemeinderat ist ein Gremium, das aus gewählten und berufenen Mitgliedern besteht. Die Mitglieder des Pastoralteams sind geborene Mitglieder.