Der Kirchengemeindeverband (KGV) ist der Rechtsträger, der die kooperative Pastoral im Seelsorgebereich unterstützt und ermöglicht. Der Kirchengemeindeverband ist das zentrale Verwaltungsgremium. Ähnlich wie die pastorale Zusammenarbeit der Pfarrgemeinden eine gemeinsame pastorale Struktur erfordert, erfolgt die finanziell-rechtliche Kooperation der Pfarrgemeinden in einem Kirchengemeindeverband. Im Kirchengemeindeverband sind alle Kirchengemeinden des Seelsorgebereichs vertreten. Mit dem Kirchengemeindeverband wird die Möglichkeit geschaffen, in einem Gremium (Verbandsvertretung) die Verwaltung von Personal, Finanzen, Betriebsträgerschaften zu koordinieren und vorzunehmen und die pastorale Verwaltung zu beraten und zu gestalten. Der KGV dient auf diese Weise der Entlastung des Pfarrers von Verwaltungsarbeit und ermöglicht einen effektiven und flexibleren Personaleinsatz.
Der Kirchengemeindeverband des Seelsorgebereichs Bocklemünd/Mengenich und Vogelsang setzt sich zusammen aus jeweils zwei Mitgliedern der einzelnen Kirchenvorstände der drei Kirchengemeinden, die von diesen aus ihren wählbaren Mitgliedern für die Dauer ihrer Amtszeit gewählt wurden. Den Vorsitz des Gremiums hat der Leitende Pfarrer. Dem Kirchengemeindeverband gehört auch ein Vertreter des Pfarrgemeinderates an.
Die Verwaltung des Ortskirchenvermögens bleibt weiterhin die Aufgabe der Kirchenvorstände.