Wiederaufnahme

 

Durch die Taufe wird man Glied der Kirche. Wer getauft ist gehört unwiderruflich zur Gemeinschaft der Kirche. So verstanden gibt es keine Nichtigkeitserklärung der Taufe und keinen Austritt aus der Kirche. Deshalb findet beim Wiedereintritt auch keine neue Taufe statt. Wenn man in Deutschland von Kirchaustritt spricht ist der Verwaltungsakt gemeint, bei dem der Getaufte vor dem Standesamt erklärt, dass er nicht mehr zur Kirche gehören möchte. Die Beweggründe zu einem solchen Schritt sind vielfältig. Die Kirche respektiert diese Entscheidung und verurteilt niemanden. Ein Wiedereintritt ist jederzeit möglich. Sollten Sie aus der Kirche ausgetreten sein und den Wunsch verspüren wieder einzutreten, zum Beispiel, um ein Patenamt zu übernehmen, sprechen Sie bitte persönlich mit einem unserer Priester. Nach einem Orientierungsgespräch kann dann ein Antrag auf Wiederaufnahme in die Kirche beim Generalvikariat gestellt werden. Die Wiederaufnahme selbst erfolgt dann im Rahmen eines Wortgottesdienstes im privaten Kreis oder einem Gemeindegottesdienst, Ihren Wünschen entsprechend.