Augen auf – hinsehen und schützen!
Unter dieses Leitwort haben die (Erz-)Bistümer in NRW ihre Anstrengungen und Maßnahmen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt gestellt.
Jeder kirchliche Rechtsträger ist nach den Vorgaben der Präventionsordnung des Erzbistums Köln verpflichtet, ein institutionelles Schutzkonzept (ISK) zu erstellen.
Das institutionelle Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt für unsere Kirchengemeinden ist nun fertig gestellt und wurde durch den Kirchengemeindeverband Bocklemünd/Mengenich und Vogelsang in der Sitzung vom 21.07.2021 angenommen und zum 01.10.2021 in Kraft gesetzt.
Darin werden Maßnahmen festgelegt, die das Risiko sexualisierter Gewalt in unseren Einrichtungen senken und die Handlungssicherheit erhöhen sollen.
Jede Person, die in unseren Gemeinden eine Aufgabe im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit übernimmt oder mit erwachsenen Schutzbefohlenen arbeitet, verpflichtet sich, dieses Schutzkonzept zu beachten und umzusetzen.
Das ISK steht auf den Webseiten unserer Kirchengemeinden der Öffentlichkeit zur Verfügung. Erster Ansprechpartner in Fragen Prävention in unserem Seelsorgebereich ist die sogenannte Präventionsfachkraft.
An dieser Stelle spreche ich allen, die an der Erarbeitung des ISK mitgewirkt haben, meinen herzlichen Dank aus.
Pater Piotr Piatek CSMA, Pfarrverweser